Elementarversicherungspflicht: Was bedeutet der Vorstoß für Hausbesitzer?
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden: Was Friedrich Merz und die Koalition planen, was Elementardeckung abdeckt, was auf Hausbesitzer zukommt – und was Sie jetzt prüfen sollten.
Spätestens seit der Flutkatastrophe im Ahrtal wird politisch darum gerungen, ob eine Elementarschadenversicherung für Wohngebäude verpflichtend werden soll. Friedrich Merz und die Union haben sich wiederholt dafür ausgesprochen, die Versichertengemeinschaft statt der Steuerzahler für Naturkatastrophen einstehen zu lassen; im Koalitionsvertrag 2025 hat sich die Bundesregierung auf die Einführung einer flächendeckenden Elementarschaden-Pflichtversicherung verständigt – über die genaue Ausgestaltung wird weiter verhandelt. Was heißt das für Eigentümer?
Was eine Elementarversicherung überhaupt abdeckt
Die klassische Wohngebäudeversicherung zahlt bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Elementarschäden sind der Baustein darüber hinaus:
- Überschwemmung und Starkregen (die mit Abstand häufigsten Fälle)
- Rückstau aus der Kanalisation
- Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben
- Schneedruck und Lawinen
Genau dieser Baustein fehlt bislang in vielen Policen: Nach Branchenzahlen ist nur etwa die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert – mit großen regionalen Unterschieden.
Warum eine Pflichtversicherung diskutiert wird
Nach jeder großen Flut zahlt bislang der Staat Milliardenhilfen an unversicherte Eigentümer. Die Argumente der Befürworter:
- Flächendeckender Schutz: Kein Eigentümer steht nach einer Katastrophe vor dem existenziellen Nichts.
- Faire Lastenverteilung: Das Risiko trägt die Versichertengemeinschaft – nicht der Steuerzahler über Ad-hoc-Hilfen.
- Planbarkeit für den Staat: Katastrophenhilfe wird kalkulierbar statt haushaltssprengend.
Dem stehen echte Einwände gegenüber: In ausgewiesenen Hochrisikolagen (höchste ZÜRS-Gefährdungsklasse) sind Prämien heute teuer oder Deckungen schwer zu bekommen. Eine Pflicht muss klären, wie solche Lagen versicherbar bleiben – im Gespräch sind Selbstbehalte, Prämiendeckel oder ein Opt-out-Modell, bei dem Eigentümer aktiv abwählen müssen.
Was auf Hausbesitzer zukäme
- Bestehende Wohngebäudepolicen würden um den Elementarbaustein ergänzt – die Prämie steigt entsprechend, je nach Lage moderat bis deutlich.
- Wer bereits Elementardeckung hat, dürfte kaum Änderungen spüren – außer perspektivisch stabileren Prämien durch das größere Kollektiv.
- Vermieter können die Prämie als Betriebskosten umlegen (Details hier) – die Pflicht würde also auch Mieter über die Nebenkosten erreichen.
Unser Rat: nicht auf das Gesetz warten
Starkregen trifft längst nicht mehr nur Flussanlieger – ein Großteil der Überschwemmungsschäden entsteht abseits ausgewiesener Hochwassergebiete. Sinnvoll ist deshalb jetzt:
- Police prüfen: Ist Elementardeckung enthalten? Mit welchem Selbstbehalt?
- Rückstau absichern: Der Klassiker im Keller – oft nur mit funktionierender Rückstauklappe gedeckt.
- Wert aktualisieren: Unterversicherung trifft im Schadenfall doppelt.
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