Versicherungsmakler oder Vergleichsportal – was ist wirklich besser?
Vergleichsportale sind meist selbst als Versicherungsmakler registriert – und erhalten dieselbe Courtage. Warum sie trotzdem anders arbeiten und wann welcher Weg der richtige ist.
Ein Klick, dreißig Tarife, sortiert nach Preis: Vergleichsportale fühlen sich nach maximaler Transparenz an. Und für manche Versicherungen sind sie tatsächlich ein brauchbares Werkzeug. Für andere sind sie der teuerste Fehler, den Sie machen können – nur merken Sie das erst im Leistungsfall. Hier ist der ehrliche Vergleich.
Erst einmal wichtig: Portale sind meistens selbst Versicherungsmakler
Die Gegenüberstellung „Makler oder Portal" führt auf eine falsche Fährte, wenn man sie als Frage des rechtlichen Status liest. Denn die großen Vergleichsportale sind in aller Regel selbst als Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 GewO im IHK-Vermittlerregister eingetragen – dieselbe Erlaubnis, die auch wir haben. Sie sind keine neutralen Suchmaschinen, aber eben auch keine andere Vermittlerkategorie.
Der Unterschied liegt nicht im Status, sondern darin, wie dieser Status ausgefüllt wird. Und da trennen sich die Wege deutlich:
- Gelistet wird, wer eine Vergütungsvereinbarung mit dem Portal hat. Einige relevante Versicherer (etwa solche, die nur über Makler oder direkt vertreiben) tauchen gar nicht auf.
- Sortiert wird standardmäßig nach Preis – nicht nach der Frage, ob der Tarif im Ernstfall zahlt.
- Statt zu beraten, lassen sich Portale im Online-Prozess üblicherweise einen Beratungsverzicht nach §61 Abs. 2 VVG erteilen. Sie klicken ihn meist mit einem Häkchen weg. Wo auf Beratung verzichtet wird, gibt es später auch keine Beratung, auf die man sich berufen könnte.
- Die „Beratung" besteht damit aus Filtern und Sternchen. Ob die abstrakte Verweisung in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen ist, beurteilen Sie selbst.
- Nach dem Abschluss sind Sie Kunde des Versicherers. Im Schadenfall wählen Sie die Hotline – das Portal ist raus.
Und jetzt der Punkt, der die meisten überrascht: Die Vergütung ist dieselbe. Ein Portal erhält für denselben Vertrag im Regelfall dieselbe Courtage wie ein Makler, der Sie berät, den Antrag sauber stellt und Sie im Schadenfall begleitet. Sie sparen also nichts, wenn Sie über ein Portal abschließen – Sie verzichten nur auf Leistungen, die längst bezahlt sind.
Das ist kein Skandal, sondern ein Geschäftsmodell. Man muss es nur kennen, um es richtig einzusetzen.
Was ein klassischer Versicherungsmakler anders macht
Ein Versicherungsmakler nach §34d GewO ist rechtlich Sachwalter des Kunden – so formuliert es der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung. Diese Pflichtenstellung gilt für Portale genauso; nur füllen sie sie nicht aus. Drei Unterschiede sind entscheidend:
- Bedingungsanalyse statt Preisliste: Ein Makler vergleicht Bedingungswerke – Verweisungsverzicht, Nachversicherungsgarantien, Meldefristen, Gesundheitsfragen. Der günstigste Tarif gewinnt nur, wenn er auch inhaltlich besteht.
- Beratung und damit Haftung: Wer berät, haftet für die Empfehlung – abgesichert über die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht. Wer sich stattdessen einen Beratungsverzicht nach §61 Abs. 2 VVG geben lässt, hat schlicht nichts empfohlen, wofür er einstehen müsste. Die Auswahl haben dann Sie getroffen.
- Betreuung im Leistungsfall: Der Makler formuliert die Schadenmeldung mit, liefert Nachweise nach und verhandelt mit dem Versicherer. Genau dann zahlt sich die Konstruktion aus.
Und die Kosten? Identisch. Courtagen und Portalprovisionen sind in den Beiträgen aller Vertriebswege einkalkuliert. Ohne persönliche Betreuung zahlen Sie nicht weniger – Sie bekommen nur weniger Leistung für dasselbe Geld.
Der direkte Vergleich
| Kriterium | Vergleichsportal | Klassischer Versicherungsmakler |
|---|---|---|
| Rechtlicher Status | Meist ebenfalls Makler (§34d Abs. 1 GewO) | Makler (§34d Abs. 1 GewO) |
| Marktabdeckung | Nur Portal-Partner | 100+ Gesellschaften, auch Nicht-Portal-Tarife |
| Auswahlkriterium | Preis | Bedingungen, dann Preis |
| Beratung | In der Regel Beratungsverzicht (§61 Abs. 2 VVG) | Persönlich, dokumentiert nach §61 VVG |
| Verantwortung für die Auswahl | Bei Ihnen | Beim Makler, mit Haftung für die Empfehlung |
| Hilfe im Schadenfall | Nein | Ja, aktiv |
| Laufende Optimierung | Nur auf Eigeninitiative | Regelmäßige Prüfung |
| Kosten für Sie | 0€ (Courtage einkalkuliert) | 0€ (dieselbe Courtage einkalkuliert) |
Wann das Portal reicht – und wann nicht
Portal ist okay für standardisierte Produkte mit geringer Beratungstiefe und überschaubarem Schadenpotenzial: Kfz-Haftpflicht fürs Standardauto, Reiserücktritt, vielleicht Hausrat für die Studentenwohnung. Hier entscheidet tatsächlich fast nur der Preis – wobei selbst bei Kfz die Details (Neuwertentschädigung, grobe Fahrlässigkeit, Mallorca-Police) den Unterschied machen.
Makler ist Pflicht, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Der Vertrag soll Jahrzehnte halten (Berufsunfähigkeit, private Krankenversicherung, Altersvorsorge).
- Es gibt Gesundheitsfragen – falsche Angaben gefährden den gesamten Schutz, und eine formale Ablehnung landet in der Wagnisdatei der Branche.
- Ihre Situation ist nicht Standard: selbstständig, Vorerkrankungen, Importfahrzeug ohne HSN/TSN, Gewerbe.
- Im Ernstfall geht es um existenzielle Summen, bei denen Sie jemanden brauchen, der auf Ihrer Seite verhandelt.
Faustregel: Je länger der Vertrag laufen soll und je schlimmer ein abgelehnter Leistungsfall wäre, desto klarer spricht alles für den Makler.
Das Beste aus beiden Welten
Übrigens schließen sich beide Wege nicht aus. Wir stellen unseren Kunden mit vergleich.rombey.capital selbst einen Online-Vergleichsrechner zur Verfügung – für alles Standardisierte. Der Unterschied: Wenn Sie dort einen Tarif finden, können Sie uns fragen, ob er wirklich gut ist. Und bei allem, was existenziell ist, übernehmen wir den kompletten Prozess – von der anonymen Risikovoranfrage bis zur Schadenbegleitung.
Fazit
Vergleichsportale sind formal Versicherungsmakler, praktisch aber Preislisten im Selbstbedienungsmodus – nützlich für Standardrisiken, ungeeignet für Lebensentscheidungen. Die Courtage kassieren sie in derselben Höhe wie ein Makler, der Sie tatsächlich berät. Ein ungebundener Versicherungsmakler kostet Sie also keinen Cent mehr, vergleicht auch die Tarife jenseits der Portale, haftet für seine Empfehlung und steht im Schadenfall neben Ihnen. Für alles, was länger halten soll als ein Urlaub, ist die Antwort deshalb klar.
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